Coronaverordnungen aufgehoben
Stand 03.04.2022.
Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18.03.2022 wurden die Coronaverordnungen des Landes Baden-Württemberg für die Beherbergung mit Wirkung ab 03.04.2022 aufgehoben.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.